Die Tafel-Grundsätze der Tafel Deutschland e.V.

Präambel

Nicht alle Menschen haben ihr täglich Brot – und doch gibt es Lebensmittel im Überfluss. Die Tafeln in Deutschland bemühen sich hier um einen Ausgleich. Ziel der Tafeln ist es, qualitativ einwandfreie Nahrungsmittel, die im Wirtschaftsprozess nicht mehr verwendet werden können, an Menschen in Not zu verteilen.

Die Mitglieds-Tafeln der Tafel Deutschland e.V., zu denen auch unsere bayerischen Mitgliedstafeln gehören, verpflichten sich, folgende acht Grundsätze bei ihrer Arbeit einzuhalten:

Grundsatz 1add

Die Tafeln sammeln überschüssige Lebensmittel, die nach den gesetzlichen Bestimmungen noch verwertbar sind, und geben diese an armutsbetroffene Menschen ab.

Durchführungsbestimmung:

  • Die Tafeln können auch Artikel des täglichen Bedarfs ausgeben
  • Der Schwerpunkt muss auf dem Einsammeln und Ausgeben von Lebensmitteln liegen
  • Die Abgabe erfolgt unentgeltlich oder gegen einen geringen Kostenbeitrag. Notwendige Kostenbeiträge sollen so gering wie möglich sein. Der Kostenbeitrag muss sich einerseits am sozialen Auftrag der Tafeln und andererseits an der prekären Situation der Empfängerinnen und Empfänger unserer Leistung orientieren.
  • Die Ermittlung der Bedürftigkeit orientiert sich an der Abgabeordnung § 53 unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und wird von jeder Tafel individuell festgelegt.
  • Die Abgabe der Lebensmittel erfolgt unter Beachtung der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) und des Infektionsschutzgesetzes.
Grundsatz 2add

Die Arbeit der Tafeln ist grundsätzlich ehrenamtlich. Sie kann – wenn möglich und notwendig – unterstützt werden durch unterschiedlich finanzierte und geförderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Grundsatz 3add

Die Arbeit der Tafeln wird durch Spenderinnen und Spender sowie Sponsorinnen und Sponsoren unterstützt.
Tafeln freuen sich über Sach-, Geld- und Zeitspenden.
Der Kauf von Lebensmitteln ist erlaubt, wenn er durch die Spenderin oder den Spender erfolgt und an die Tafeln weitergegeben wird (Sachspende) und/oder für Projekte und Anlässe (z.B. Kinder-, Seniorenprojekte, Weihnachtsfeier, Tafeltag) genutzt wird.

Grundsatz 4add

Die Tafeln arbeiten unabhängig von politischen Parteien und Konfessionen.
Die Tafeln helfen allen Menschen, die der Hilfe bedürfen.

Grundsatz 5add

Der Name „Tafel“ ist als eingetragenes Markenzeichen durch die Tafel Deutschland e.V. rechtlich geschützt.

Durchführungsbestimmung:

  • Die Bezeichnung des Vereins oder des Projekts ist grundsätzlich die Ortsbezeichnung in Verbindung mit dem vorangestellten oder nachgestellten Namen „Tafel“ und ggf. e.V., z.B. Tafel Berlin e.V. oder Berliner Tafel e.V.
  • Tafeln in Trägerschaft dürfen die Bezeichnung des Trägers als Zusatzinformation verwenden.
  • Davon abweichende Bezeichnungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Tafel Deutschland e.V.
  • Der Name „Tafel“ ist schriftlich bei der Tafel Deutschland e.V.  zu beantragen und wird ausschließlich an juristische Personen für konkrete Tafelprojekte vergeben.
  • Das Logo der Tafel Deutschland e.V.  sollte von der lokalen Tafel in Form und Farbe mit der jeweiligen Ortsbezeichnung  ohne jede Veränderung übernommen werden.
Grundsatz 6add

Die Arbeit der Tafeln steht überwiegend im lokalen Bezug. Die Tafeln respektieren den Gebietsschutz, ohne miteinander zu konkurrieren.

Durchführungsbestimmung:

  • Bei Unstimmigkeiten in der regionalen Tafel-Arbeit, z. B. bei Tafel-Neugründungen oder bei bereits bestehenden Tafeln, sollte vorrangig eine einvernehmliche Lösung im Interesse der armutsbetroffenen Menschen vor Ort angestrebt werden.
  • Ist dies nicht möglich, ist der zuständige Landesverband hinzuzuziehen.
  • Die Tafeln tauschen regional und überregional Informationen und Erfahrungen aus.
  • Die Tafeln helfen einander mit dem Ziel, die lokale Tafel-Arbeit wirkungsvoll zu unterstützen.
Grundsatz 7add

Die Tafeln arbDie Tafel-Grundsätze der Tafel Deutschland e.V.  sind Leitlinien zur Arbeit der Tafeln in Deutschland.
Die Tafel erklärt durch ihre Mitgliedschaft in der Tafel Deutschland e.V. und die Unterschrift die Anerkennung und Einhaltung der Tafel-Grundsätze.

Grundsatz 8add

Die Tafel Deutschland e.V. achtet auf die Einhaltung der Tafel-Grundsätze.
Bei Nichteinhaltung der Tafel-Grundsätze beantragt die Tafel Deutschland e.V.  in Abstimmung mit dem zuständigen Landesverband ein Verfahren zur Aberkennung des Namens „Tafel“ und gegebenenfalls ein Verfahren zum Ausschluss aus dem Verein Tafel Deutschland e.V.